Wortschatz Management

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   abberufen      beschränkt      bestellt      betreiben      einzuberufen      gewählt      unabhängig      vertritt   
1. Ein Geschäftsführer die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
2. Der Geschäftsführer einer GmbH wird durch die Gesellschafterversammlung und später wieder .
3. Der Vorstand hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung .
4. Bei einem e.V. wird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung .
5. Die Vorstandsbefugnis kann auf einzelne Vorstandsmitglieder werden.
6. In einer KG die Beteiligten ein Handelsgewerbe.
7. Der Verein ist eine Vereinigung, die in ihrem Bestand vom eventuellen Mitgliederwechsel ist.